Zustiftung

Wie jede gemeinnützige Stiftung benötigt die Stiftung Vogelmonitoring Deutschland Zuwendungen von privater Seite. Zustiftungen haben einen beachtlichen Vorteil: Sie erweitern das Kapital der Stiftung und vergrößern damit die Möglichkeiten, die Ziele unserer Stiftung zu verwirklichen. Zustiftungen helfen langfristig.

Das zugeführte Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Das Stiftungskapital darf als finanzielles Fundament nicht ausgegeben werden. Für die satzungsmäßigen Ziele der Stiftung dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Auf diese Weise trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr aufs Neue dazu bei, die Arbeit der Stiftung kontinuierlich sicherzustellen.

Zustiftungen leisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen. Sie kommen damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber für diese Fälle vorsieht, ganz gleich ob Geldbeträge gestiftet wurden oder Sachwerte, also zum Beispiel Wertpapiere. Und für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Stiftung Vogelmonitoring Deutschland

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D-09331 Hohenstein-Ernstthal
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  • Dr. Kai Gedeon (Vorsitzender):  
  • Hartmut Meyer (stellvertrender Vorsitzender):  

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Stichwort: "Zustiftung"